Vergütung

 

Die oft zu hörende Annahme, ein Steuerberater würde viel kosten und wäre nur was für Selbständige ist zum Glück falsch. Da die Kostenfrage kein Tabuthema sein darf, sollen Sie wissen, was auf Sie zukommt. Auf Ihre Fragen gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

Für steuerberatende Leistungen rechne ich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung ab (StBGebV) und vereinbare dies auch schriftlich. Da dies an wirtschaftliche Größen gebunden ist, welche erst nach Abschluss des Auftrages feststehen, kann man dazu vorab nur sehr schwer etwas sagen.

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbare ich das Honorar auch gerne entsprechend des Fallaufwandes individuell mit Ihnen. So haben Sie von vorn herein einen abgesteckten Preisrahmen. Mein Beratungshonorar birgt keine bösen Überraschungen für Sie. Ich erstelle Ihnen gerne nach Durchsicht der Unterlagen ein Angebot, an das ich mich auch gebunden fühle.

Angenehmer Nebeneffekt: Der überwiegende Teil der Steuerberatungskosten ist als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig!